hintergrundbild
Zum Verhältnis von § 34 und § 35 Wasserhaushaltsgesetz bei Stauanlagen mit Wasserkraftnutzung

Die §§ 34, 35 WHG sind Bestandteil einer Reihe von neuen wasserhaushaltsgesetzlichen Bestimmungen zur Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer, die vor allem die Funktion haben, die hydromorphologischen Qualitätskomponenten zur Einstufung des guten ökologischen Zustands und Potentials i. S. der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG umzusetzen und die Regelungen über die allgemeinen Bewirtschaftungsziele der §§ 27 bis 31 WHG zu ergänzen.

Laufzeit des Vorhabens 
01. August 2011 bis 31. August 2011
Finanzierung 

Umweltbundesamt

Eintrag erstellt am: 28. April 2016
Zuletzt geändert am: 09. Juni 2016